Unter Absentismus versteht man „motivationsbedingte“ Fehlzeiten, die nicht auf Erkrankungen oder anderen im Arbeitsvertrag vereinbarten zulässigen Gründe für das Fernbleiben von der Arbeit beruhen. Für das Phänomen Absentismus liegen verschiedene Erklärungsmodelle vor wie das Rückzugsmodell, das ökonomische Nutzen-Modell oder das abweichende Verhaltensmodell.
Quelle: Uhle, T./Treier, M. (2013), Betriebliches Gesundheitsmanagement. Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt – Mitarbeiter einbinden, Prozesse gestalten, Erfolge messen, 2., überarbeitete Auflage, Heidelberg.
Mit dem „Haus der Arbeitsfähigkeit“ hat der finnische Wissenschaftler Juhani Ilmarinen ein Modell entwickelt, das die Faktoren, die die Arbeitsfähigkeit beeinflussen, darstellt. Dies sind sowohl individuelle Aspekte wie Gesundheit und Leistungsfähigkeit, Kompetenz, Werte und Haltungen als auch allgemeine Aspekte der Arbeit wie Arbeitsumgebung und Führung. Faktoren, die außerhalb des Arbeitsplatzes Einfluss ausüben, wurden ebenfalls in das Modell einbezogen: Familie, persönliches Umfeld, regionale Umgebung, äußere Handlungsträger und die politische Ebene.
Mit dem Work Ability Index (WAI) oder auch Arbeitsbewältigungsindex (ABI) lässt sich die subjektive Einschätzung der Mitarbeiter zu ihrer Arbeitsfähigkeit messen. Die WAI-Erhebung kann Ausgangspunkt für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit sein. Darüber hinaus lässt sich mit Hilfe des WAI der Erfolg bzw. die Wirksamkeit von eingeleiteten Maßnahmen sowohl auf individueller als auch kollektiver Ebene messen und bewerten.
Die Arbeitsfähigkeit umfasst die Summe von Faktoren, die eine Frau oder ein Mann in einer bestimmten Situation in die Lage versetzen, eine gestellte Aufgabe erfolgreich zu bewältigen. Damit für das Unternehmen eine gute „Produktivität und Qualität der Arbeit“ erreicht werden kann, sollte im Arbeitsalltag eine stabile Balance hergestellt werden zwischen den Belastungen durch die Arbeit, den Ressourcen der Beschäftigten im Unternehmen und der Beanspruchung, dem individuellen Potenzial der Mitarbeiterin und des Mitarbeiters.
Quelle: Tempel, J./Ilmarinen, J. (2015): Arbeitsleben 2025. 2. unveränderte Auflage, Hamburg.
Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.
Quelle: Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie)