Allgemeine Information zur Veranstaltung: Onlineveranstaltung
Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfe im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen.“ (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Hier fordert der Gesetzgeber explizit die Einbindung externer Akteur*innen im Rahmen des BEM-Prozesses. Um den Zielen des BEM gerecht zu werden, nämlich der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und der Prävention erneuter Arbeitsunfähigkeit, ist es erforderlich die bestmögliche Lösung für den BEM-Berechtigten zu finden.
Standardlösungen existieren weder für Unternehmen noch für den BEM-Berechtigten. So ist ein regelkonformes BEM auf der Suche nach einer individuellen Lösung, auf die Fachexpertise unterschiedlicher externen Akteur*innen angewiesen. Zu diesen gehören unterschiedliche Institutionen, wie z.B. die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit und auch die gesetzlichen Krankenkassen.
Welche Leistungen im Einzelnen welcher Rehabilitationsträger erbringt, welche Unterstützungsmöglichkeiten möglich sind und durch wen die entsprechenden Anträge zu stellen sind, ist Gegenstand dieses Online Seminar.
Datum: | 18.02.2021 |
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Uhrzeit: | 17:00 bis 18:30 Uhr |
Ort: | Online-Seminar (MS-Teams) |
Referent: | Klaus Berg, Tanja Plattes |
Inhalt: | Betriebliches Eingliederungsmanagement |
Voraussetzungen: | keine |